Dissertationen und Habilitationsschriften publizieren

Alle an der Leibniz Universität Hannover erstellten Dissertationen und Habilitationsschriften müssen – unabhängig von ihrer Publikationsform – an der TIB abgegeben werden.

Veröffentlichung und Abgabe von Pflichtexemplaren

Die Veröffentlichung der Arbeiten und die Abgabe von Pflichtexemplaren werden durch die Promotions- beziehungsweise Habilitationsordnung der jeweiligen Fakultät der Leibniz Universität geregelt. Für Art und Umfang der Abgabe gelten die Allgemeinen Richtlinien über die Ablieferung von Dissertationen und Habilitationsschriften an die Technische Informationsbibliothek (TIB).

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift und die zugehörigen Forschungsdaten zu veröffentlichen. Wir empfehlen die digitale Veröffentlichung im Repositorium der Leibniz Universität Hannover unter einer Open-Access-Lizenz.

Informationen zu Forschungsdaten

Erfahren Sie, warum Sie die Forschungsdaten zu Ihrer Dissertation oder Habilitationsschrift ebenfalls veröffentlichen sollten, wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen.

Häufige Fragen zur Veröffentlichung von Dissertationen

  • kostenfrei
  • schnell
  • weltweit sichtbar durch Suchmaschinen und Bibliothekskataloge
  • eindeutige Zitierbarkeit durch DOI
  • mehr Aufmerksamkeit durch freie Zugänglichkeit
  • Langzeitarchivierung durch die TIB gewährleistet
  • Nachweis bei der Deutschen Nationalbibliothek 
  • Erfüllung von Förderbedingungen: Mit der Veröffentlichung im LUH-Repositorium erfüllen Sie ggf. OA-Förderbedingungen der DFG, des BMBF und der EU

2a. Selbstpublikation oder Publikation in einem Eigenverlag

Wenn Sie Ihre Dissertation im Eigenverlag und ausschließlich in gedruckter Form veröffentlichen möchten, reichen Sie bitte 30 Exemplare auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier mit dauerhafter Klebebindung ein. Bitte verzichten Sie auf die Verwendung von Kunststoff. Zusätzlich benötigen wir eine Nachdruckgenehmigung (Anlage II).


2b. Buch oder Forschungsbericht in einem Verlag

Bei Veröffentlichung in einem Verlag reichen Sie bitte 4 Exemplare ein.  

Falls Sie die verteidigte Dissertation oder Habilitationsschrift für die Verlagspublikation bearbeitet haben, benötigen wir zusätzlich zwei Originalmanuskripte.


2c. Institutspublikation

Falls Ihre Dissertation in einer Institutsschriftenreihe erscheint, liefern Sie bitte 6 Exemplare ab. Bei bestimmten Institutsschriftenreihen erhält die TIB weitere Exemplare (6-10 Ex. je nach Reihe) für den Tausch mit anderen Bibliotheken. Die Anzahl der Zusatzexemplare erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Fakultät oder beim Team Hochschulschriften und Geschenke der TIB.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie Ihre Dissertation in einem Verlag veröffentlichen, unterschreiben Sie einen Verlagsvertrag, der Ihre Rechte an der Veröffentlichung regelt. Achten Sie darauf, dass Sie das Recht zur Zweitveröffentlichung (auch "Grünes Open Access", oder im Englischen "Self-Archiving") behalten. Wir unterstützen Sie bei der Interpretation von Vertragsentwürfen und bei Verhandlungen mit dem Verlag - fragen Sie uns am besten, bevor Sie unterschreiben! 
Sollten Sie bereits einen Vertrag unterschrieben haben, prüfen wir für Sie, was rechtlich möglich ist. Gern nehmen wir ggfs. in Ihrem Namen Kontakt mit dem Verlag auf. Wenden Sie sich für Fragen zur Zweitveröffentlichung an die Gruppe Repositorien.

Ihre Forschungsdaten können im Repositorium zusammen mit Ihrer Dissertation veröffentlicht werden. Bitte laden Sie Ihre Forschungsdaten als separate Datei hoch.

Bevor Sie Ihre Forschungsdaten veröffentlichen, konsultieren Sie diese Seite.

Bitte loggen Sie sich mit Ihrer LUH-E-Mail-Adresse im Repositorium ein. Mit der Passwort-Vergessen-Funktion können Sie ein Passwort generieren.
Wenn Sie keine LUH-E-Mail-Adresse mehr haben, können wir Ihnen einen Account anlegen. Wenden Sie sich dafür bitte an hochschulschriftentibeu.

Wählen Sie die Sammlung 'Dissertationen & Habilitationen > Dissertationen', bitte geben Sie im Uploadformular die Metadaten ein und laden Ihre Dissertation und ggfs. zugehörige Forschungsdaten hoch. 

Für den Eintrag sollten Sie das PDF, mindestens 3 Schlagwörter in deutscher und englischer Sprache, den Titel sowie eine Zusammenfassung auf Deutsch und auf Englisch vorliegen haben.

Sie laden die PDF-Datei zunächst in einem nicht öffentlich zugänglichen Zwischenspeicher des Publikationsservers. Ihre Arbeit wird anschließend von uns geprüft, freigegeben und damit öffentlich zugänglich gemacht. Eventuell beantragte Embargos werden berücksichtigt. Abschließend senden wir eine Abgabebescheinigung an Ihr Promotionsbüro. 

Die Publikationsvereinbarung (Anlage I) bietet folgende Lizenzen zur Auswahl:

Wenn keine freie Lizenz ausgewählt wurde, gilt folgendes:
Die Autor:in räumt der TIB folgende Nutzungsrechte ein: (1) das einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die Publikation im Internet im LUH-Repositorium, dem Server der Deutschen Nationalbibliothek,  ggf. Servern anderer Bibliotheken, Archive und Aggregatoren (z. B. Google Bücher) sowie (2) das einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die Metadaten zum Nachweis der Publikation in einschlägigen bibliographischen Datenbanken. Diese Lizenz gilt als nicht Open-Access-konform und ist für Dissertationen nicht zu empfehlen.


6. a Was bedeutet Text- und Datamining und wozu ist es nützlich?

Text- und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.


6. b Warum bieten wir die CC-BY-Lizenz 3.0 Deutschland und keine CC-BY 4.0 International an? 

Die  Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) der Version „3.0 Deutschland“ sind an das deutsche Recht angepasst. Die Formulierung der Haftungsbeschränkungsklausel in den CC-Lizenzen der Versionen 3.0 Unported und 4.0 International erfüllt z. B. nach derzeitiger Rechtslage nicht die Anforderungen, die das deutsche Verbraucherschutzrecht in § 309 Nr. 7 BGB stellt: Die CC-Lizenzen werden als Allgemeine Geschäftsbedingungen eingestuft (Mantz, Reto, „Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren“, GRUR Int. 2008, 20, 21). Die Vertragspartner sind in der Regel Verbraucher, für die die Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden sind. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit darf nicht beschränkt werden. Dies wurde in der Formulierung der Haftungsbeschränkungsklausel nicht berücksichtigt. Auch wenn berücksichtigt werden sollte, dass die CC-Lizenzen für eine weltweite Anwendung konzipiert sind, nicht die Besonderheiten aller nationalen Rechte berücksichtigt werden können und eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit selten sein wird, gibt es derzeit noch keine Rechtsprechung oder gesetzliche Grundlage, die die Regelung des § 309 Nr. 7 BGB in diesem Kontext für unanwendbar erklärt.  (Brehm,  Elke, „Guidelines zum Text und Data Mining für Forschungszwecke in Deutschland“, DOI: https://doi.org/10.34657/9388 , S.20)

Wenn Abbildungen in einer Dissertation "zitiert" werden - sie also analyisert und diskutiert werden und nicht nur dekorativen Charakter haben - gilt das Bildzitatrecht. Die Dissertation als ganze darf auch unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass die betreffenden Abbildungen als geschütztes Material gekennzeichnet werden. Dies sollte am besten direkt unter der Abbildung erfolgen, z.B. in der Form „Abb. 1, Titel, Quelle, © Verlag XY“. Zusätzlich kann man zu Beginn oder Ende der Publikation noch einen Hinweis anbringen, in der Art „Diese Dissertation wurde unter der Lizenz XY veröffentlicht. Ausgenommen sind Abbildungen, die mit einem entsprechenden Copyright-Vermerk gekennzeichnet sind“. Bei Fragen oder Unsicherheiten beraten wir Sie gern: TIB Publikationsberatung

In begründeten Einzelfällen (z. B. bei laufenden Patentverfahren oder vertragsrechtlichen Gründen) kann Ihre Dissertation zum späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Der mit einem Sperrvermerk versehene und von der Fakultätsleitung (Dekanin/Dekan), der wissenschaftlichen Betreuerin/dem wissenschaftlichen Betreuer und der Antragstellerin/dem Antragsteller unterzeichnete Antrag ist an die TIB (Team Hochschulschriften und Geschenke) zu richten. Mit schriftlicher Genehmigung können Sie das Embargodatum beim Einstellen Ihrer Dissertation in das Repositorium eingeben. Wenn Sie gedruckte Exemplare abgeben, werden diese erst nach Ablauf der Sperrfrist im Katalog sichtbar und ausleihbar gemacht.

Die Bescheinigung über die Abgabe der Dissertation wird an Ihr Promotionsbüro geschickt.

Ja, das ist möglich. Das LUH-Repositorium steht Ihnen für die digitale Zweitveröffentlichung zur Verfügung. Durch den digitalen Zugang zu Ihrer Dissertation entstehen Ihnen viele Vorteile (siehe FAQ1). Wenn Ihre Dissertation in einem Verlag erschienen ist, müssen die Regelungen aus Ihrem Autorenvertrag mit dem Verlag berücksichtigt werden (siehe FAQ 3).

Erscheint Ihre Dissertation nach der Veröffentlichung im LUH-Repositorium zusätzlich in einem Verlag, sind vier gedruckte Exemplare an die TIB abzuliefern. Erscheint Ihre Dissertation in einer Institutsschriftenreihe, sind grundsätzlich sechs Druckexemplare an die TIB abzuliefern.

Bei folgenden Schriftenreihen benötigen wir weitere Exemplare für den Schriftentausch mit anderen Bibliotheken:

  • Institut für Geotechnik. Mitteilungen: 10
  • Institut für Baumechanik und numerische Mechanik, Forschungs- und Seminarbericht: 7
  • Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik, Veröffentlichungen: 10
  • Institut für Kontinuumsmechanik: 10
  • Wissenschaftliche Arbeiten der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformatik: 6

Ja und nein: Die digitale Erstveröffentlichung muss über das LUH-Repositorium erfolgen. Dafür räumen Sie der TIB ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht ein, d.h., Sie können die Dissertation - ganz oder in Teilen - nach der Veröffentlichung im LUH-Repositorium zusätzlich auf anderen Plattformen, Repositorien, in anderen Formaten bereitstellen oder in einem Verlag veröffentlichen.

Wir empfehlen folgende Namenskonvention für die zu veröffentlichende Datei:

Dissertation_Nachname_Vorname_Veröffentlichungsjahr oder Habilitation_Nachname_Vorname_Veröffentlichungsjahr

und für beigefügte Forschungsdaten:

Dissertation_Nachname_Vorname_Veröffentlichungsjahr_Forschungsdaten

Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover verleiht durch die Fakultäten auf Grund eines Promotionsverfahrens folgende akademischen Grade:

  • Doktorin der Naturwissenschaften / Doktor der Naturwissenschaften / Dr. rer. nat.
  • Doktorin der Gartenbauwissenschaften / Doktor der Gartenbauwissenschaften / Doctor rerum horticulturarum / Dr. rer. hort.
  • Doktorin der Rechtswissenschaften / Doktor der Rechtswissenschaften / Dr. iur.
  • Doktorin der Wirtschaftswissenschaften / Doktor der Wirtschaftswissenschaften / Dr. rer. pol.
  • Doktorin der Philosophie / Doktor der Philosophie / Dr. phil.

Die Ehrendoktor:inwürden sind hier nicht gelistet.

Bitte konsultieren Sie auch die Promotionsordnung Ihrer Fakultät.

Situation

Beratung zum Vorgehen

Forschungsdaten sind nicht Teil einer Hochschulschrift

Wenn geeignetes Fachrepositorium vorhanden, dann Empfehlung, FD im Fachrepositorium zu publizieren. Alternativ ist Publikation im Forschungsdaten-Repo des LUIS möglich.

Kein Angebot, Forschungsdaten im LUH-Repo der TIB abzulegen.

Promovierende beziehen sich auf einen Datensatz, der bereits veröffentlicht wurde (ggfs. durch andere).

DOI und Link zum Forschungsdatensatz im Uploadformular der Textdatei angeben, keine zusätzliche Veröffentlichung der Daten im LUH-Repo der TIB.

Promovierende wollen den Forschungsdatensatz erstmalig vor Abgabe der Dissertation veröffentlichen, um in der Dissertation auf ihn verweisen zu können

Wenn geeignetes Fachrepositorium vorhanden, dann Empfehlung, FD im Fachrepositorium zu publizieren. Alternativ ist Publikation im Forschungsdaten-Repo des LUIS oder im LUH-Repo der TIB möglich.
Bei Publikation im LUIS FD-Repo muss Autor*in selbständig den Link der Dissertation aus dem LUH-Repo der TIB nachtragen. Bei Publikation im LUH-Repo der TIB verlinkt TIB beide Elemente miteinander

Promovierende publizieren zuerst Ihre Textpublikation. Die Dissertation enthält neben dem PDF noch weitere Dateien (zip-Dateien, .csv-Dateien…).

Rückmeldung an Promovend*in, die Dateien einzeln als Forschungsdaten zu veröffentlichen.

Autor*innen wird geraten, sie im LUH-Repos der TIB zu publizieren (von „Anlage“ zu „eigenständiger Publikation“). Team Hochschulschriften verlinkt beide Publikationen miteinander

Promovierende publizieren zuerst Ihre Textpublikation. Die Dissertation besteht aus einer PDF-Datei, in welcher die Forschungsdaten integriert sind.

Rückmeldung an Promovend*in, dass die Dateien zusätzlich einzeln als Forschungsdaten zu veröffentlichen. Autor*innen wird geraten, sie im LUH-Repo der TIB zu publizieren. Team Hochschulschriften verlinkt beide Publikationen miteinander.
Die Forschungsdaten sind dann „doppelt“ im LUH-Repo der TIB: einmal in einem undurchsuchbaren, nicht leicht nachnutzbaren PDF-Anhang und einmal zusätzlich, als ausgezeichnete und nachnutzbare Datei.

 

Wer hilft weiter?

Team Hochschulschriften und Geschenke

Telefon: 0511 762-3434
E-Mail: hochschulschriftentibeu

 

Adresse:
Technische Informationsbibliothek (TIB), Team Hochschulschriften und Geschenke
Welfengarten 1 B, 30167 Hannover

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